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Reformplus erfüllt alle Richtlinien für das Jahr 2017

jura-praktikum-finanzamt

Ab dem Jahr 2017 gibt es beim Einsatz einer elektronischen Kasse eine Menge neuer Anforderungen seitens des Finanzamtes. Zum Beispiel muss dem Prüfer ein Zugang zu den Abverkäufen zur Verfügung gestellt werden, damit die Daten elektronisch für weitere Auswertungen ausgelesen werden können. Weiterhin müssen alle Bonpositionen für mindestens 10 Jahre gespeichert werden.

Mit Reformplus sind Sie auch für das Jahr 2017 gerüstet, das gilt auch für bereits installierte Systeme. Falls Sie ein System eines anderen Anbieters nutzen, fragen Sie nach, ob dort auch alle Voraussetzungen für das Jahr 2017 gegeben sind.

 

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